Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIT-Livecam,   Inh. Thomas Seeliger, Siegfried Gumbel Str. 33,  74076 Heilbronn
 

 

 

1.

Geltungsbereich

1.1

Für Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen gem. § 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt haben.

1.2

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

   

2.

Angebot und Vertragsabschluss

 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses binnen zwei Wochen ab Zugang annehmen.

 

 

3.

Preise und Zahlung

3.1

Sofern nichts Anderes vereinbart, gelten unsere Preise frei Haus einschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe

3.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart, ist der Kaufpreis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung an uns zu entrichten. Ein Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

4.

Lieferzeit

4.1

Die Lieferfristen gelten nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich von uns zugesagt wurden.

4.2

Der Beginn der von uns zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

 

 

5.

Gefahrübergang

 

lWird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen der Ware von unserem Lager die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.

6.

Eigentumsvorbehalt

6.1

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir nicht stets ausdrücklich hierauf verwiesen haben.

6.2

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übertragen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übertragen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

6.3

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen den Abnehmer der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags ( incl. Umsatzsteuer ) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch hiervon keinen gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt . . .

6.4

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Sachen verarbeitet wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung und Verbindung. Sofern diese in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass er uns anteilig Miteigentum überträgt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller, tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen hiermit diese Abtretung an.

6.5

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7.

Gewährleistung

7.1

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2

Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Lieferung unserer Ware an den Besteller. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB ( Bauwerke und Sachen für Bauwerke ), § 479 Abs. 1 BGB ( Rückgriffsanspruch ) und  § 634a BGB ( Baumängel ) längere Fristen zwingend vorschreibt.

7.3

Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Sache einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelanzeige nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Besteller vom vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.4

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß.

8.

Sonstiges

8.1

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG ).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, Heilbronn